Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes wird die Mehrwertsteuer befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt, dies beschlossen Bundestag und Bundesrat am 29.06.20 final.
Der Regelsteuersatz sinkt von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent.
Damit Händler und Dienstleister die Mehrwertsteuersenkung unbürokratisch an die Kunden weitergeben können, sollen auch pauschale Rabatte an der Kasse möglich sein. Damit bleibt es den Unternehmen erspart, einzelne Preise zum 1. Juli 2020 anzupassen und die Änderungen ein halbes Jahr später rückgängig zu machen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei preisgebundenen Artikeln wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und rezeptpflichtigen Arzneimitteln seien pauschale Rabatte nicht möglich, da für diese Produkte andere rechtliche Regelungen gelten, teilt das Wirtschaftsministerium mit.
Die IHK Schwaben stellt hier weitere Informationen bereit.
Sonderfall Gastronomie und Hotellerie:
Bereits Ende April beschloss die Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent befristet für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021. Durch die allgemeine Senkung der Mehrwertsteuer ergeben sich folgende Mehrwertsteuersätze:
Speisen:
ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020: Senkung von 19 auf 5 Prozent
ab 1. Januar bis 30. Juni 2021: 7 Prozent
ab 1. Juli 2021: 19 Prozent
Getränke:
ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020: Senkung von 19 auf 16 Prozent
ab 1. Januar 2021: 19 Prozent
Übernachtungen:
ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020: Senkung von 7 auf 5 Prozent
ab 1. Januar 2021: 7 Prozent
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themen:
- Finanzielle Unterstützungsangebote: Darlehensprogramme, Bürgschaftsprogramme, Schutzschirm zur Krisenunterstützung, Bayernfonds
- Kurzarbeit und Hinzuverdienst
- Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Grundsicherung für Kleinunternehmen
- Beratung und Fortbildung
- Kontaktstelle Lieferketten
Zudem erhalten Sie weitere Informationen zu den Themen Risikolage und Reisewarnungen, Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Service der Kammern und Verbände, Kinderbetreuung, Handel mit China, Aufhebung Sonntagsfahrverbot, Grenzkontrollen.
Internet: www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Telefonische Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung unter 089/122 220, täglich von 8 bis 18 Uhr
Beantragung von Kurzarbeitergeld - Bundesagentur für Arbeit
Zuständig für Unternehmen aus dem Landkreis Günzburg ist die Agentur für Arbeit Donauwörth.
Internet: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20
KfW-Corona-Hilfe
Kredite für Unternehmen
Internet: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Hotline: 0800 539 9000
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Internet: www.lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus
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