Auch Existenzgründer und Start-ups sind von der Corona-Pandemie betroffen. Für sie wird an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
Startup Shield Bayern
Start-up-Unternehmen mit innovativen Produktentwicklungen und skalierbarem Geschäftsmodell steht das Beteiligungsangebot „Startup Shield Bayern“ im Rahmen der Säule II des Bundes zur Verfügung. Bei Erstinvestments können bis zu eine Million Euro in Form von Wandeldarlehen oder direkte Beteiligungen ausgereicht werden. Bestehende Engagements können auf bis zu 1,8 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Mittel können für Investitionen und alle laufenden Kosten sowie Betriebsmittel eingesetzt werden.
Exist-Projekte in Notlagen können mit Unterstützung rechnen
Gründungsteams, die EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, kann auch weiterhin unbürokratisch geholfen, sofern sie sich in einer Coronabedingten Notlage befinden. Dies hat das BMWi aufgrund des erneuten Lockdowns weiter Teile des öffentlichen Lebens entschieden. Demnach kann mit einem formlosen Antrag der Hochschule oder Forschungseinrichtung bzw. des Forschungstransfer-Start-up die Laufzeit ausgabenneutral um drei Monate verlängert werden. In Einzelfällen können auch die Vorhaben um drei Monate verlängert und damit das Projekt insgesamt aufgestockt werden. Diese Regelung gilt für alle Vorhaben, die noch bis zum 31.3.2021 laufen. Bereits ausgelaufene Vorhaben können leider nicht rückwirkend verlängert werden.
Auf der Website des Ministeriums sind weiterführende Informationen zu finden: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Darüberhinaus finden sie auf auf den Seiten der KfW weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/Start-ups.html
BayStartUp bietet Webinare mit weiteren Infos für Gründer und StartUps in Zeiten von Corana an. Die Termine finden sich unter www.baystartup.de/termin-list.html