Ab 11.01.2021 ist die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften unter folgenden Voraussetzungen erlaubt (siehe Änderungsverordnung vom 8. Januar 2021:
- Für den Kundenverkehr ist ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und einzuhalten, u. a. sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden.
- Das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen müssen eine FFP2-Maske tragen, u. a. in den Verkaufsräumen und auf dem Parkplatz.
Die Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier zum Download.
Hier stellt die Landkreisverwaltung Günzburg Hinweisschilder zum Download bereit ("Maske auf", "Abstand halten" und "Wichtige Regeln"): Hinweisschilder
Gerne können Sie die Plakate ausdrucken und in Ihrem Geschäft bzw. Laden an einer geeigneten Stelle aushängen.
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Zusammenstellung der häufigsten Fragen
Informationen des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
IHK Schwaben
HDE - Handelsverband Deutschland
https://einzelhandel.de/coronavirus
HBE - Handelsverband Bayern
Landkreis Günzburg
Grundsätzliche Informationen zum Thema Corona finden Sie auf der Startseite des Landratsamtes Günzburg.
www.landkreis-guenzburg.de/covid-19