Verlängerung des Lockdowns in Bayern bis einschließlich 9. Mai 2021
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wird der Lockdown bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert (siehe Bericht aus der Kabinettssitzung vom 13.04.2021). Damit gelten die Regeln der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung bis mindestens 9. Mai 2021.
Sollte die derzeit geplante Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes früher in Kraft treten, wird die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst werden.
Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten Öffnungsschritte können frühestens ab dem 26. April 2021 erfolgen.
Weitere Informationen zu den aktuell geltendenen Regelungen finden Sie in der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuelle Entwicklung des Inzidenzwertes und die damit einhergehenden Maßnahmen des Landkreises Günzburg, die hier veröffentlicht werden.
Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen für Einreisende
Die aktuelle Fassung der Einreise-Quarantäneverordnung und die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende finden Sie hier.
Die Risikogebiete außerhalb Deutschlands sind hier auf der Internetseite des RKI aufgelistet.
Beherbergungsbetriebe
Bis mindestens 9. Mai 2021 sind Übernachtungen nur für notwendige und nicht touristische Zwecke möglich.
Das "Hygienekonzept Beherbergung" finden Sie hier zum Download.
Gastronomie
Bis mindestens 9. Mai 2021 sind Gastronomiebetriebe geschlossen, erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Speisen.
Das "Hygienekonzept Gastronomie" finden Sie hier zum Download.
HInweisschilder der IHK für Gastronomiebetriebe stehen hier zum Dowonload bereit.
Freizeiteinrichtungen
Bis mindestens 9. Mai 2021 sind alle Freizeiteinrichtungen geschlossen.
Das "Hygienekonzept Touristische Dienstleister" finden Sie hier zum Download.