Einreisebeschränkungen für Gäste aus Risikogebieten
Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands gilt die Einreise-Quaräntäneverordnung.
Beherbergungsbetriebe
Bis mindestens 31. Januar 2021 sind Übernachtungen nur für notwendige und nicht touristische Zwecke möglich.
Das "Hygienekonzept Beherbergung" finden Sie hier zum Download.
Gastronomie
Bis mindestens 31. Januar 2021 sind Gastronomiebetriebe geschlossen, erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Speisen.
Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
Das "Hygienekonzept Gastronomie" finden Sie hier zum Download.
HInweisschilder der IHK für Gastronomiebetriebe stehen hier zum Dowonload bereit.
Freizeiteinrichtungen
Bis mindestens 31. Januar 2021 sind alle Freizeiteinrichtungen geschlossen.
Das "Hygienekonzept Touristische Dienstleister" finden Sie hier zum Download.