Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Die Ausbildungsprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Fällt Ihr Betrieb darunter, können Sie die Prämie erhalten, wenn Folgendes zutrifft: Ihr Betrieb ist in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen, schließt aber dennoch genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 ab, wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020. In diesem Fall kann das Unternehmen mit einem einmaligen Zuschuss in Form der Ausbildungsprämie gefördert werden.
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen.
Der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 499 Beschäftigte. Zählt Ihr Betrieb dazu, gilt Folgendes: Ist Ihr Betrieb in Kurzarbeit und Sie ermöglichen einem jungen Menschen trotzdem die Fortführung der Berufsausbildung, können Sie einen Zuschuss von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten.
Übernimmt Ihr Betrieb Auszubildende eines anderen Betriebs und ermöglichen Sie ihnen dadurch, ihre Ausbildung abzuschließen, können Sie eine Übernahmeprämie erhalten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Förderungen im Rahmen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern".
Kurzarbeitergeld
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
vbw - Beratung zur Antragstellung für Kurzarbeit mit FKS+
Weitere Kontaktinformationen
Rufnummer Arbeitnehmer (Landkreise Donau-Ries, Dillingen, Günzburg): 0906 788 333
Rufnummer Leistungsrechtliche Fragen: 0800 45555 00
Rufnummer Arbeitgeberanfragen: 0800 45555 20
Rufnummer Kindergeld/Kinderzuschlag: 0800 45555 30