Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlerer Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und soll u. a. Ausbildungsplätze erhalten und zusätzliche Plätze schaffen. Außerdem soll Kurzarbeit bei Auszubildenden vermieden und die Übernahme bei Insolvenzen gefördert werden.
Für die Förderung kommen kleine und mittlere Unternehmen (mit bis zu 249 Beschäftigten) in Frage, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/oder Altenpflegegesetz oder in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen ausbilden.
Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Bundesprogramm.
Unternehmen müssen die Förderung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Den Antrag finden Sie hier.
Zusätzlich benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf, wie z. B. der IHK oder HWK. Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.
Außerdem müssen Sie eine De-minimis-Erklärung abgeben. Die Vorlage finden Sie hier.
Kurzarbeit als Hilfe für Betriebe
Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Gegebenenfalls ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen, die aktuell erweitert wurden, für die Gewährung vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit. Zu beachten ist, dass die Kurzarbeit vorher vom Betrieb angezeigt werden muss. Informationen zu den wichtigsten Neuerungen, Voraussetzungen, Anzeige und Beantragung finden Sie auf der folgenden Seite: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Zudem gibt er zwei gute Erklärvideos zu den Voraussetzungen und dem Verfahren beim Kurzarbeitergeld, in denen allerdings die gesetzlichen Erweiterungen noch nicht enthalten sind.
Video Kurzarbeitergeld 1:
Voraussetzungen --> www.youtube.com/watch?v=qcYyWXkL6PY
Video Kurzarbeitergeld 2:
Verfahren --> www.youtube.com/watch?v=6C-Nq3zTWQs
Unternehmen, die Information und Beratung zum Thema Kurzarbeitergeld benötigen, erreichen die Agentur für Arbeit entweder über ihre bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder unter der 0800 4 5555 20 (Service-Hotline für Arbeitgeber).
Informationen für Kundinnen und Kunden
Was Kundinnen und Kunden der Agentur und der Jobcenter aktuell wissen müssen:
Pressemitteilung
Weitere Kontaktinformationen
Rufnummer Arbeitnehmer (Landkreise Donau-Ries, Dillingen, Günzburg): 0906 788 333
Rufnummer Leistungsrechtliche Fragen: 0800 45555 00
Rufnummer Arbeitgeberanfragen: 0800 45555 20
Rufnummer Kindergeld/Kinderzuschlag: 0800 45555 30
vbw - Beratung bei der Antragsstellung (Kurzarbeit) und Unterstützung bei Suche nach dringend benötigten Arbeitskräften in der Coronazeit
Zur Entlastung der Agentur für Arbeit in Bayern berät die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. ab sofort in Abstimmung mit den Kammern Unternehmen zur Kurzarbeit. Diese Beratungsleistung ist dehalb so wichtig, weil die Agentur für Arbeit nur Anträge auf Kurzarbeit bearbeiten kann, die vollständg und richtig ausgefüllt sind.
Das Team der Taskforce Fachräftesicherung+ der vbw unterstützt nun auch zu Fragen rund um die Antragsstellung für Kurzarbeitergeld. Die Ansprechpartner finden sie unter folgendem Link: www.vbw-bayern.de/ansprechpartner_fks
Zusätzlich unterstützt die Taskforce Fachkräftesicherung+ der vbw die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit bei der Jobvermittlung in Branchen, denen in der Corona-Krise eine besondere Bedeutung zufällt. Stellenangebote aus diesen Branchen können in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (Link: Jobbörse) bundesweit mit der Markierung „Zur Unterstützung in der Corona-Krise“ gekennzeichnet werden. Diese Angebote erhalten dadurch Priorität. Ziel ist es, Arbeitsuchende und aktuell von Kurzarbeit Betroffene mit interessierten Unternehmen aus Branchen zusammenzuführen, denen in der Corona-Krise eine besondere Bedeutung zufällt.
Die Kontaktdaten zu den regionalen Projektkoordinator*innen finden Sie hier: vbw ServiceCenter Corona-Pandemie