November- und Dezemberhilfe
Die Förderhilfen umfassen die Monate November und Dezember 2020. Anträge für die November- und Dezemberhilfe können bis 30. April 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK München und Oberbayern.
Anträge können nur hier online gestellt werden.
Überbrückungshilfe II und III
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können bis 31. März 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II finden Sie hier.
Die Überbrückungshilfe III umfasst die Födermonate November 2020 bis Juni 2021. Anträge können bis 31. Augsut 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden sie hier. g
Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.
Anträge können nur hier online gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt sind, Anträge zu stellen.
Soloselbständige können die Neustarthilfe auch direkt ohne prüfenden Dritten beantragen.
Bayerisches Kunststabilisierungsprogramm
Informationen zu Hilfen im Kunst- und Kulturbereich finden Sie hier gebündelt.