Soforthilfen für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe - Anträge können ab sofort gestellt werden
Für Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturen sowie für Eigentümer überwiegend betrieblich genutzter Immobilien, die an Unternehmen oder Angehöriger Freier Berufe vermietet oder verpachtet sind, werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen und erstattungsfähigen Schäden.
Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen unabhänigen anerkannten Sachverständigen nötig. Gutachten von Architekten bzw. Ingenieuren können akzeptiert werden, soweit Sachschäden begutachtet werden, welche grundsätzlich der fachlichen Expertise des Begutachtenden unterliegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Architekten bzw. Ingenieure Mitglieder in der jeweiligen Kammer sind. In die Begutachtung von Schäden an geringwertigen Wirtschaftsgütern können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingebunden werden.
Ab einem Auftragswert von 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind vor der Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit gewerblicher und freiberuflicher Unternehmen (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen, Ersatzbeschaffung) drei Vergleichsangebote einzuholen. Die Anforderung der Angebote ist zu dokumentieren.
- Listen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger finden Sie bei der IHK Schwaben und der HWK Schwaben.
- Richtlinien für die Soforthilfe für Unternehmen finden Sie hier.
- Anträge können ab sofort schriftlich bei der Regierung von Schwaben gestellt werden. Die Antragsformulare und weitere Infos finden Sie hier.
Die Anträge müssen ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Als Anlage zum Antrag ist zwingend eine detaillierte Darstellung der Schäden anhand einer Schadenliste (sh. o.g. Link) notwendig. Bitte senden Sie diese Liste nach Möglichkeit auch per E-Mail an finanzhilfe-hochwasser2024(at)reg-schw.bayern.de. - Soforthilfe-Anträge von Unternehmen können bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.
- Bei Fragen erreichen Sie die Regierung von Schwaben montags bis donnerstags von 8 bis 19 Uhr und freitags von 8 bis 17 Uhr telefonisch unter 0821 327-3270 oder per E-Mail unter finanzhilfe-hochwasser2024(at)reg-schw.bayern.de.
Härtefallhilfen für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe
In Fällen einer Existenzgefährdung besteht für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe die Möglichkeit Hilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen zu beantragen.
- Anträge können bei der Regierung von Schwaben gestellt werden, Infos finden Sie hier, die Antragsformulare sind beim Bayerischen Finanzministerium (Notstandsbeihilfen) verfügbar.
- Anträge auf Notstandsbeihilfen können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
- Bei Fragen erreichen Sie die Regierung von Schwaben montags bis donnerstags von 8 bis 19 Uhr und freitags von 8 bis 17 Uhr telefonisch unter 0821 327-3270 oder per E-Mail unter finanzhilfe-hochwasser2024(at)reg-schw.bayern.de.
Infos des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
- u. a. zu Soforthilfeprogramm, Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern, Härtefonds und steuerlichen Erleichterungen finden Sie hier.
- Für Rückfragen stehen Ansprechpartner under der Rufnummer 089 2162-0 zur Verfügung.
Infos der IHK Schwaben
- u a. zu Soforthilfen, arbeitsrechtlichen Auswirkungen, Auswirkungen auf vertragliche Pflichten, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Versicherungen finden Sie gebündelt hier.
- Die IHK-Hochwasser-Hotline erreichen Sie unter 0821 3162-888 oder per E-Mail unter info(at)schwaben.ihk.de.
Infos der HWK Schwaben
- u. a. zu Soforthilfe, Arbeitsrecht, Kurzarbeit, Stundung der Sozialbeiträge, Versicherungen, Sachverständige und steuerliche Maßnahmen finden Sie gebündelt hier.
- Die HWK Schwaben erreichen Sie unter der Servicenummer 0821 3259-1510 oder per E-Mail unter beratung(at)hwk-schwaben.de.
Infos der Bundesagentur für Arbeit
- Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Weitere Infos finden Sie hier.
- Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
Infos für Gastronomie und Hotellerie
- DEHOGA-Merkblatt zu den Themen Versicherungsschutz, arbeitsrechtliche Fragen und Umgang mit Buchungen/Stornierungen
- DEHOGA-Checkliste zum Thema Hochwasser
- DEHOGA-Hotline für betroffene Gastbetriebe: www.dehoga-bayern.de/flut,flut@dehoga-bayern.de, Tel. 089 28760-500